Rechtsgrundlagen, Personenkreis & Zielgruppen
Rechtsgrundlagen
Wir erbringen Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit
· § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen)
· § 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)


Personenkreis und Zielgruppe
Die Wohngruppe eignet sich für Kinder und Jugendliche im Aufnahmealter von 6-14 Jahre, die einer besonderen Heilpädagogischen Förderung bedürfen.
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche (männlich) nach § 34 SGB VIII
Die Einrichtung verfügt über 8 Plätze für Kinder und Jugendliche.
(entsprechend der fachlichen Empfehlung zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) unsere Einrichtung ist durchgehend geöffnet.
Oberste Zielsetzung für den stationären Aufenthalt in der Heilpädagogischen Einrichtung ist die Förderung und Entwicklung und die Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Um dies zu ermöglichen wird ein Abbau bzw. eine Minderung der bei Aufnahme vorhandenen Störungen / Symptomatiken angestrebt.